Eigenbedarf für eine Zweitwohnung zulässig

Ein Eigenbedarf setzt ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters voraus, die Wohnung künftig selbst oder durch nahe Angehörige zu nutzen.

Zweitwohnung rechtfertigt Eigenbedarfskündigung

Auch der Wunsch des Vermieters, die vermietete Wohnung künftig selbst als Zweitwohnung zu nutzen, kann eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. Es kommt dabei maßgeblich auf die Würdigung der Umstände des Einzelfalls an

Eigenbedarf trotz unverändertem Lebensmittelpunkt

Für den Eigenbedarf ist nicht erforderlich, dass der Vermieter in der dem Mieter überlassenen Wohnung seinen Lebensmittelpunkt begründen will.  Es kann auch genügen, dass sich der Vermieter regelmäßig mehrfach im Jahr für längere oder kürze Zeit in der Wohnung aufhalten möchte (Bundesgerichtshof Beschl. v. 22.08.2017, Az.: VIII ZR 19/17).

Johannes Steger


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