Vorgetäuschter Eigenbedarf und Räumungsvergleich
Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. Grundsätzlich sollte der Vermieter die Eigenbedarfskündigung also nur wählen, wenn der Eigennutzungswunsch ernsthaft verfolgt wird. Kein Schadensersatz bei einem Räumungsvergleich vor Gericht? Nicht selten kommt es nach einer Kündigung zu einem gerichtlichen Räumungsverfahren, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht. Dieses kann durchaus längere Zeit andauern und die Geduld des Vermieters auf eine harte Probe stellen. Das wissen auch die Richter und raten deshalb meist früh im Rechtsstreit zu einem Vergleich. Vorgetäuschter Eigenbedarf im Räumungsvergleich Verpflichtet sich der Mieter im Vergleich zu einer Räumung der Wohnung und setzt der Vermieter danach den Eigenbedarf nicht um, etwa indem er die Immobilie veräußert, stellt sich die Frage, ob die Schadensersatzverpflichtung des Vermieters nicht dadurch entfallen ist, dass der Mieter in den Räumungsvergleich freiwilli